Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundesdenkmalamt ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) i.d.g.F. zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website denkmalapp.bda.gv.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Es fehlen Sequenzanpassungen und eine saubere hierarchische Strukturierung des abgebildeten Contents, um die Tastaturnavigation und die Verwendung von Screenreadern zu unterstützen (betrifft WCAG 1.3.1 Informationen und Beziehungen und WCAG 1.3.2 Aussagekräftige Reihenfolge).
Die Gliederung und Auszeichnung von Überschriften (H1, H2, H3,…) ist nicht korrekt umgesetzt (betrifft WCAG 1.3.1 Informationen und Beziehungen und 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen), wodurch ebenfalls die Verwendung der Tastaturnavigation und der Einsatz von Screenreadern eingeschränkt ist.
Die Haupt- und Sekundär- Navigation, eine schlüssige und durchgängige Fokusanzeige sowie die richtige Reihenfolge der Anzeige ist nicht korrekt umgesetzt, wodurch ebenfalls die Tastaturnavigation und die Verwendung von Screenreadern eingeschränkt ist (betrifft WCAG 2.1.1 Tastatur, 2.1.3 Tastatur (keine Ausnahme), 2.4.3 Fokus-Reihenfolge, 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen und 2.4.7 Fokus sichtbar). Die genannten Einschränkungen betreffen ebenfalls die Kartendarstellung und Kartennavigation.
Wir planen, im Rahmen der nächsten Entwicklungszyklen, die Anforderungen zu berücksichtigen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde im November 2023 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an digitalisierung@bda.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Webapp XXX. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Seiten an.
Kontakt: digitalisierung@bda.gv.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe
Die Website denkmalapp.bda.gv.at wurde im November 2023 technisch umgesetzt.
Das Bundesdenkmalamt ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht und orientiert sich dabei seit dem Jahr 2008 in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften "E-Government-Gesetz 2004" und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.1.